Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1622 (2015))
Dierks C | Haase M
Konsequenzen aus dem „Safe-Harbor-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs / Zur Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika · Dierks C, Haase M · Dierks + Bohle, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
Auf der „Safe-Harbor-Entscheidung“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 beruhte im Wesentlichen die Übermittlung personenbezogener Daten von in der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Mit seinem Urteil vom 06. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Entscheidung nun für ungültig erklärt. Das Urteil hat, auch aufgrund seiner sofortigen Wirkung, hohe Relevanz für in Deutschland tätige Unternehmen, die personenbezogene Daten direkt oder indirekt an Stellen in den USA übermitteln. Es gilt zu prüfen: Welche Daten übermittelt ein Unternehmen wohin und was sind die Rechtsgrundlagen? Bei entsprechenden identifizierten Übermittlungsvorgängen ist nun ein Umdenken erforderlich, ...